Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen - in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte.

Berücksichtigt man diese beiden Änderungen, die inzwischen gefallenen Anlagenkosten sowie den tendenziell wieder steigenden Strompreis, sind bis zu sechs Prozent Gewinn pro Jahr mit einer Hausdachanlage möglich. Diese Einspeisevergütung sinkt für neue Anlagen künftig wieder. Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden. Ab 1. Februar 2024 verringert sich die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung bei kleineren Hausdachanlagen von 8,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde um ein Prozent auf 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde.

Wichtig zu wissen: Nur Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die jeweils geringere Vergütung. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach bei kleineren Anlagen ist dagegen mit den rund zwölf Cent deutlich günstiger. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart in dieser Rechnung also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde. Rund ein Drittel des Solarstroms kann man im Regelfall auch ohne Batteriespeicher selbst nutzen. Mit Speicher und Elektroauto ist es im Durchschnitt deutlich über die Hälfte.

Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Anlage. Im vergangenen Jahr sind sie aufgrund der Energiepreiskrise, hoher Nachfrage und Lieferproblemen stark gestiegen. Die Angebote werden wieder günstiger. Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt sind die Kosten von rund 1.800 Euro auf 1.300 bis 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung gesunken. Entsprechend wird die Kilowattstunde Solarstrom günstiger. Eine weitere positive Entwicklung: Zu Beginn des vergangenen Jahres ist die Umsatzsteuer für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung von 19 auf null Prozent gesunken. Dieser Vorteil gilt nun unbefristet über das Jahr 2023 hinaus. Hinzu kommt: Die seit 2022 entfallene Einkommenssteuer für die solaren Erträge macht Photovoltaikanlagen ebenfalls günstiger.

Zukunft Altbau

ANLAGEN IM GARTEN - Vergütung gilt auch für PV-Anlagen abseits vom Dach


Zukünftig gilt die Fördervergütung für PV-Anlagen auch für Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung, wenn die Module nicht auf dem Hausdach, sondern stattdessen im Garten aufgebaut werden.

Das EEG 2023 definiert einige Bedingungen, dazu zählt unter anderem der Nachweis, dass sich Ihr Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet. Konkrete Hinweise zur Umsetzung sollen noch in einer Verordnung festgelegt werden. Aktuell gibt es noch keine Hinweise, was mit „nicht geeignet“ gemeint ist und ob sich das auf die Technik oder auf die Wirtschaftlichkeit bezieht. Und Vorsicht: Das Baurecht gilt trotzdem. Für eine Anlage im Garten oder auch zum Beispiel einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein. Aus heutiger Sicht (Januar 2024) raten Experten noch davon ab, jetzt schon ein Projekt anzugehen, das sich auf diese EEG-Regelung stützt. Falls eine Garten-PV-Anlage oder einen PV-Carport in Planung ist, kontaktieren Sie unbedingt das Bauamt Ihrer Kommune und erfragen Sie die Rahmenbedingungen, die bei Ihnen gültig sind.