Während der Ausbildung ist das Geld oft knapp. Mit staatlichen Förderungen finanziert man seinen Haushalt trotzdem ausreichend. Lehrlinge, die eine eigene Wohnung haben, müssen oft die gesamte Miete allein zahlen. Wohngeld unterstützt die Menschen bei der Bewältigung dieser Kosten. Allerdings hast du nur einen Anspruch darauf, wenn du volljährig bist und dein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) abgelehnt wurde. 

Zunächst solltest du versuchen, mithilfe der BAB deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Voraussetzung für diese Förderung ist, dass deine duale Ausbildung staatlich anerkannt ist. Die Höhe des Betrages wird aus dem Verdienst deiner Eltern berechnet. Sobald deine Ausbildung rein schulisch ist, hast du keinen Anspruch auf die BAB. Hier greift das BAföG ein. Dieses wird aus dem eigenen Einkommen und dem der Eltern berechnet. Den Antrag nimmt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung entgegen. 

Einige sehnen sich nach einer Ausbildung im Ausland. Nicht selten platzt der Traum am nicht vorhandenen Geld. Zunächst helfen die bisher genannten Fördermittel. Es gibt neben den staatlichen Hilfen aber auch Private und Internationale. Dazu zählen Stipendien wie das Hermann-Strenger-Stipendium. Der Bildungskredit greift dann, wenn alle anderen Förderungsmittel abgelehnt wurden. Denn der Abschluss deiner Ausbildung soll nicht an zu hohen Kosten scheitern. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass du mindestens 18 aber höchstens 36 Jahre alt bist. Außerdem darf der Abschluss deiner Ausbildung nicht länger als 24 Monate entfernt sein. 

Dafür überzeugt der Bildungskredit mit einigen Vorteilen: Er ist flexibel anpassbar und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern berechnet.

Mehr zu den Förderungen
Mehr zu den Förderungen

Nicht nur während der Ausbildung stehen dir Fördermittel zur Verfügung. Auch Weiterbildungen sind mit Kosten verbunden, die du nicht immer allein übernehmen musst. Bildungsprämien beispielsweise sind für Leute mit einem geringen Einkommen gedacht. Um diese zu erhalten, muss eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche vorliegen. Das Jahreseinkommen darf 20 000 Euro nicht übersteigen. Aufstiegs-BAföG unterstützt Arbeitnehmer, die bereits erfolgreich in ihrem Beruf sind und ihr Wissen mithilfe einer Fortbildung vertiefen möchten. Ein Pluspunkt ist, dass der Aufstiegs-BAföG keine Altersgrenze vorsieht. Der genaue Betrag wird individuell berechnet und ist somit nicht pauschalisierbar. 

Unter Umständen können auch Studienabsolventen- und Abbrecher einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen. Lass dich hier einfach von dem zuständigen Amt beraten. Anna-Maria Strasser, Max Hohenegger