Foto: industrieblick/ AdobeStock.com
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“Mein Auto muss zum TÜV“, hört man immer wieder. Dabei heißt der „TÜV“ eigentlich Haupt- und Abgasuntersuchung. Diese Kontrolle eines Autos kann heutzutage nämlich von verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, wie DEKRA, KÜS, GTÜ oder über eine Autowerkstatt – nicht mehr wie früher nur vom Technischen Überwachungsverein (TÜV). 

Die HU/AU ist eine Sicherheitsinspektion, zu der man sein Auto alle zwei Jahre bringen muss. Überprüft wird so ziemlich jeder Bereich des Autos, um sicherzustellen, dass es noch für den Straßenverkehr geeignet ist.

Bei der Abgasuntersuchung (AU) überprüfen die Techniker, ob das Auto nicht die gesetzlich festgelegten Abgaswerte überschreitet. 

Am Ende bekommt man eine Bescheinigung, ob das Fahrzeug bestanden hat oder nicht: Ohne Mängel, Geringe Mängel, Erhebliche Mängel oder Verkehrsgefährdung. Bei geringen Mängeln bekommt das Auto trotzdem die Prüfplakette, der Bericht enthält eine Liste mit der Art der Mängel. Wenn es wegen erheblicher Mängel durchgefallen ist, enthält die Bescheinigung ebenfalls eine Liste der Mängel, die dafür verantwortlich sind. Man hat dann einen Monat Zeit, diese Mängel beheben zu lassen und das Auto erneut vorzufahren. Erst dann bekommt es eine neue Plakette. Falls eine Verkehrsgefährdung festgestellt wurde, muss man zu Fuß nach Hause gehen. Dann wird die bisherige Prüfplakette sofort entfernt, es wird die zuständige Zulassungsbehörde benachrichtigt, und man darf nicht mehr mit dem Auto fahren.