Mal schnell Freunde besuchen oder übers Wochenende in die Berge oder an den See fahren. Gute Idee, aber was mache ich mit meinem Hund? Natürlich mitnehmen! Aber: einfach hopp, rein ins Auto und auf den Rücksitz oder in den Fußraum des Beifahrers geht schon lange nicht mehr. Im Auto gilt ein Hund als Ladung und muss laut §23 der StVo entsprechend gesichert werden. Ansonsten kann ein Bußgeld zwischen 35 und 70 Euro drohen.

Die erste Möglichkeit, den Hund zu sichern, ist eine Transportbox, die es in verschiedenen Größen. Sie sollte unbedigt auch gut gesichert sein. Möglichkeit zwei ist ein Gurt mit einem Geschirr, mit dem der Hund auf der Rückbank angeschnallt werden kann. Der Vorteil ist, dass er bei seinen Leuten ist und mehr Bewegungsfreiheit hat.

In SUVs, Kombis oder Schräghecklimousinen kann der Transportraum mit einem Gitter abgetrennt werden. Für Limousinen gibt es geflochtene und flexible Gurtbänder, die den Fond von den Frontsitzen abtrennen.

Kleine Hunde passen in Hundekoffer, die über die Isofix-Halterungen auf dem Rücksitz fixiert werden. Petra Wiesmayer