Deine RechteDu hast ein Anrecht auf einen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung: Die Vergütung erhöht sich mit fortschreitendem Ausbildungsstand Seitens des Unternehmens muss dir ein Ausbilder oder Ausbilderin zur Seite gestellt werden. Dieser kümmert sich um einen geregelten Ablauf und damit dir alle notwendigen Lerninhalte, die für das Erreichen des Berufszieles dienen, vermittelt werden.Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen bestimmte Bücher und Schreibmaterialien, deine Arbeitskleidung, Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Mit dem Bestehen deiner Abschlussprüfung hast du das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das von deinem Arbeitgeber in schriftlicher Form erfasst wird. Darin ist die Dauer, die Art und das Ziel der absolvierten Ausbildung festgehalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Ausbildungsdauer um ein halbes beziehungsweise um ein ganzes Jahr verkürzen. Deine Noten und Leistungen sind dabei ausschlaggebend.

Deine Pflichten

Während deiner Ausbildung musst du ein Berichtsheft führen. Dieses ist Zulassungsvoraussetzung für deine Abschlussprüfung. Du dokumentierst dabei alle erlernten Inhalte, sowohl die im Unternehmen als auch die in der Schule.

Alle internen Betriebsgeheimnisse sind streng geheim. Du darfst keine Arbeitsabläufe nach außen tragen.

Du hast eine Teilnahme- und Lernpflicht. Bemühe dich stets, die schulischen und betrieblichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erlernen, um dein Ausbildungsziel zu erreichen.

Bist du krank? Dann informiere deinen Arbeitgeber. Ab dem vierten Tag musst du per Gesetz eine ärztliche Bescheinigung einreichen. Aber Achtung! Viele Unternehmen fordern bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest.

Beachte die geltende Betriebsordnung. Gehe sorgsam mit den Maschinen und Einrichtungsgegenständen um.

Trage die vorgegebene Arbeits- und Schutzkleidung! (jal)