Generell erlaubt das Gesetz, dass Azubis bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Lehrzeit verkürzen dürfen. Der Ausbildungsbetrieb sowie die zuständige Handelskammer müssen allerdings zustimmen. Trotzdem müssen die Lehrlinge alle erforderlichen Prüfungen absolvieren.In der Regel wird bereits vor dem Beginn der Ausbildung und im Vertrag schriftlich festgehalten, dass die eigentliche Ausbildungszeit nicht eingehalten wird. In enger Abstimmung mit den Handels- und Handwerkskammern wird geprüft, ob einer Verkürzung aufgrund fachlicher Qualifikationen zugestimmt werden kann. Folgende Möglichkeiten gelten als Begründung:

Schulische Vorbildung:

Der Schulabschluss ist oftmals ausschlaggebend. Mit einem Abitur kann man die Ausbildung um ein Jahr verkürzen. Die Rahmenbedingungen können sich allerdings von Beruf zu Beruf unterscheiden. Auch mit einem Realschulabschluss steht einer Verkürzung nichts im Wege. In diesem Falle meist um ein halbes Jahr.

Berufserfahrung:

Auch mit Berufserfahrung lässt sich eine neu angefangene Ausbildung um bis zu 12 Monate verkürzen.

Ausbildung:

Wer bereits eine Ausbildung absolviert hat, kann bei einer weiteren oder anderen Ausbildung eine Verkürzung beantragen.

Gute Leistungen:

Kann der Azubi, die Azubine während der Ausbildungszeit sowohl mit guten Leistungen im Betrieb als auch mit den Noten in der Berufsschule überzeugen, kann verkürzt werden. Ein entsprechender Antrag muss bei der IHK oder der Handwerkskammer gestellt werden. Hierbei müssen Nachweise erbracht werden, die die guten Leistungen bestätigen. (jal)

Sei dir aber stets bewusst, dass du trotz einer Verkürzung alle notwendigen Qualifikationen erlernen musst.

Diese sind nämlich Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. Eine Verkürzung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, bringt aber auch einen zusätzlichen Stress mit sich.