Der lange Weg von der Bewerbung, über das Vorstellungsgespräch bis zum Probetag ist geschafft. Der erste Arbeitsvertrag – für viele ein aufregendes Gefühl ihn endlich in den Händen zu halten.Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Hier werden wichtige Regeln festgehalten wie das Entgelt, der Urlaub und die Arbeitszeit. Darin können aber auch Punkte stehen, die einem davor nicht bewusst waren. Den mehrseitigen Vertrag deshalb gründlich durchzulesen, ist sehr wichtig.

Tatsächlich bedarf der Arbeitsvertrag nicht zwingend der Schriftform. Nur bei befristeten Verträgen wird das dringend vorausgesetzt.

Einen mündlichen Arbeitsvertrag abzuschließen ist aber nicht wirklich sinnvoll für den Arbeitnehmer. Möchte er zum Beispiel ein höheres Gehalt, welches sein Chef ihm nicht gewährt, kommt es zu Rechtsschwierigkeiten, da das Gehalt in keinem schriftlichen Vertrag festgehalten ist.

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Auch kann es vorkommen, dass Abschnitte des Arbeitsvertrages nicht mit denen des Tarifvertrags übereinstimmen. Hier gilt dann das sogenannte „Günstigkeitsprinzip“. Für den Arbeitnehmer gilt die Klausel, die für ihn einen Vorteil darstellt.

An sich ist es beiden Parteien überlassen, was sie in den Vertrag mit aufnehmen. Es gibt allerdings einige Punkte, die definitiv aufgeführt werden sollten. Dazu gehören: Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsstätte, Arbeitszeit, Höhe des Arbeitsentgelts, Art der Tätigkeit, gegebenenfalls Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebsoder Dienstvereinbarung und die Dauer des Urlaubes. Bei einem Ausbildungsvertrag muss die Art und das Ziel der Ausbildung genannt werden. Des Weiteren werden Details zur Probezeit erläutert.

Der Arbeitsvertrag ist ein komplexes Thema, das Zeit und Aufmerksamkeit verlangt. Auch Freunde oder Verwandte zu bitten sich den Vertrag durchzulesen und eine Nacht darüber zu schlafen, ist manchmal sinnvoll.