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Noch immer werden rund drei Viertel aller Heizungen in Deutschland mit Gas oder Öl betrieben. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll die notwendige Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet werden. Am 1. Januar 2024 ist die zweite Novelle des Gesetzes in Kraft getreten. Damit ist klar: Ab Mitte 2028 müssen alle neuen Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele Eigentümer sind deshalb verunsichert: Was ist zu tun? Welche Pflichten gibt es?
Der heiße Sommer ist uns allen noch in Erinnerung und der nächste kommt bestimmt. Wer schon jetzt an den Sonnenschutz denkt, kann dann einen kühlen Kopf bewahren - ohne sich über hohe Kühlkosten Gedanken machen zu müssen. Ein interessanter Vergleich verdeutlicht den finanziellen Vorteil: Eine Investition in effektiven Sonnenschutz kostet zwar bei einem modernen Haus mit ca. 100 m2 Nutzfläche in etwa genauso viel wie der Einbau einer Klimaanlage vom Fachmann. Doch richtig spannend wird es erst danach: Denn eine Sonnenschutzanlage benötigt pro Jahr nur etwa 1 bis 2 kWh Strom ein Wert, der bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh kaum ins Gewicht fällt. Doch ohne Beschattung und ausschließliche Kühlung über eine Klimaanlage könnte sich bei 500 Betriebsstunden der Energieverbrauch des Haushalts sogar verdoppeln. Mit dem dafür benötigten Budget lässt sich schon eine kleine Reise planen, der Balkon neu ausstatten oder die Wintergarderobe ergänzen.
Die Tage werden wieder länger, die Sonne lässt sich auch im Winter vermehrt blicken: Das ist die richtige Zeit für den Frühjahrscheck in den eigenen vier Wänden. Dazu gehören auch Fensterwartung und -pflege. Hochwertige, moderne Fenster sind im Prinzip recht pflegeleicht und langlebig. Doch sind sie einer Reihe von Umweltfaktoren ausgesetzt, darunter Staub, Ruß, Pollen, UV-Strahlung, Niederschläge, Hitze und Kälte. Daher ist gute Pflege für die Fenster essentiell. „Für’s Auto gibt es den Urlaubs- und den Wintercheck. An der Immobilie sind andere Inspektionen regelmäßig zu empfehlen. Dazu gehören auch Fensterwartung und -pflege“, erklärt Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster und Fassade (VFF).
Für Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach gibt es im Jahr 2024 eine gesetzliche Änderung: Nach eineinhalb Jahren sinken ab 1. Februar die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung um ein Prozent. Eine weitere Neuerung betrifft den für das Jahr 2023 auf null Prozent abgesenkten Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen - in den Jahren zuvor galt der allgemeine Steuersatz mit 19 Prozent. Dieser Steuervorteil aus dem vergangenen Jahr wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst bestätigte.